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Aktuell / Seite 2

Wußten Sie das es immer noch Tier-Tötungsstationen in Spanien gibt?
In dem Lieblingsurlaubsland der Deutschen gibt es immer noch diese Perverse Art der Tiertötung. Es ist gang und gebe in Spanien sich Tierwelpen zu holen, wenn diese dann groß sind und ihren Besitzern zu viel werden, setzt man sie einfach irgendwo in der Pampa aus und überlässt sie ihrem Schicksal. Viele verenden Qualvoll irgendwo angebunden abseits der Straßen. Oder sie werden gefunden, landen dann in Tierheimen und werden dort für c.a. 6 Wochen untergebracht. Sind die Tierheime dann voll und es kommen neue Tiere, Tötet man Tiere um Platz für die Neuzugänge zu schaffen. Zum Glück gibt es dort ansässige Tierschützer, die immer wieder Tiere aus diesen so genannten Tiertötungsstationen retten. Was für ein Alptraum für die Katzen und Hunde....

 

Urlaubszeit:
Adieu, liebes Herrchen...
Am morgen bist Du sehr früh aufgestanden und hast die Koffer gepackt. Du nahmst meine Leine - war ich glücklich! Noch ein kleiner Spaziergang vor dem Urlaub - Hurra! Wir fuhren mit dem Wagen und Du hast am Straßenrand angehalten. Die Tür ging auf und Du hast einen Stock geworfen. Ich lief und lief, bis ich den Stock gefunden und zwischen meinen Zähnen hatte.
Als ich zurückkam, warst Du nicht mehr da! In Panik bin ich in alle Richtungen gelaufen, um Dich zu finden, aber vergebens. Ich wurde immer schwächer von Tag zu Tag. Ein fremder Mann kam, legte mir ein Halsband um und nahm mich mit. Bald befand ich mich in einem Käfig und wartete auf deine Rückkehr, aber du bist nicht gekommen. Leider wollte mich niemand anderes mehr mitnehmen, weil ich angeblich zu alt war. So blieb ich bis zu meinem Tod im Tierheim. Und falls ich noch einmal auf die Erde zurückkommen könnte, ich würde auf Dich zulaufen, denn ich hatte Dich lieb!

 

Jährlich werden Hunderte Tiere, speziell während der Urlaubszeit ausgesetzt!
Menschen, die so etwas tun, sind gewissenlos, weil sie nicht nur dem Tier Schaden ( Hunger, Durst, Angst, Tod ) zufügen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, weil die Tiere, die sich von ihren Fesseln befreien und auf die Fahrbahn gelangen, wo sie Unfälle verursachen können. Sollte beobachtet werden, dass ein Tier ausgesetzt wird, notiert euch bitte das Autokennzeichen und benachrichtigt die Polizei. Damit diese dann das Tier in das nächste Tierheim bringt und um diese Gewissenlose Person anzuzeigen!
Das Aussetzen von Tieren wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet. Eine Strafe die, wie ich finde, noch viel zu Milde ist! Auf jeden Fall sollten diese Leute unter anderem ein Lebenslanges Tierhalteverbot bekommen! Was sich der Mensch anmaßt über die wehrlose Kreatur, Unglaublich! Schauen Sie nicht weg! wenn Tiere ausgesetzt oder misshandelt werden! Leider ist es gang und gebe, das man Tiere, die man loswerden möchte, einfach irgendwo aussetzt. Der bequemste weg. Einfach entsorgen. Ich sage nur: "Wegwerfgesellschaft" Oder noch schlimmer wenn die Leute umziehen und das Tier mit dem Argument im Tierheimen abgeben: wir können es leider nicht in die neue Wohnung mitnehmen! Dazu fällt mir nichts mehr ein! Einen größeren Schwachsinn kann man, glaub ich nicht erzählen! Man hat sich doch das Tier mal geholt und es liebevoll groß gezogen, oder? Und Plötzlich kann es nicht mehr mit? Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Und Akzeptieren kann ich es erst recht nicht! Es gibt immer eine Lösung! Dann würde ich die Wohnung gar nicht nehmen, wenn ich meine Lieblinge nicht mitnehmen dürfte!

 

Auszug aus dem Tierschutzgesetz

Für jeden, der in irgendeiner Form mit Tieren zu tun hat, gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998

§ 1
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen! Dieser Paragraph bedarf sicherlich keiner weiteren Erklärung!

§ 2
Wer ein Tier betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend Ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

2. darf die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, das ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden.

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 3
Es ist verboten:

1. ein Gebrechliches, krankes oder altes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen Tötung zu veräußern oder zu erwerben.

2. ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter oder Betreuerpflicht zu entziehen.

3. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist.

© Stephan Schwarz
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