Aktuell / Seite 2
Wußten
Sie das es immer noch Tier-Tötungsstationen in Spanien gibt?
In dem
Lieblingsurlaubsland der Deutschen gibt es immer noch diese
Perverse Art der Tiertötung. Es ist gang und gebe in Spanien
sich Tierwelpen zu holen, wenn diese dann groß sind und ihren
Besitzern zu viel werden, setzt man sie einfach irgendwo in der
Pampa aus und überlässt sie ihrem Schicksal. Viele verenden
Qualvoll irgendwo angebunden abseits der Straßen. Oder sie
werden gefunden, landen dann in
Tierheimen und werden dort für c.a. 6 Wochen untergebracht. Sind
die Tierheime dann voll und es kommen neue Tiere, Tötet man
Tiere um Platz für die Neuzugänge zu schaffen. Zum Glück gibt es
dort ansässige Tierschützer, die immer wieder Tiere aus diesen
so genannten Tiertötungsstationen retten. Was für ein Alptraum
für die Katzen und Hunde....
Urlaubszeit:
Adieu, liebes
Herrchen...
Am morgen bist Du sehr
früh aufgestanden und hast die Koffer gepackt. Du nahmst meine
Leine - war ich glücklich! Noch ein kleiner
Spaziergang vor dem Urlaub - Hurra! Wir fuhren mit dem
Wagen und Du hast am Straßenrand angehalten. Die Tür ging auf und Du
hast einen Stock geworfen. Ich lief und lief, bis ich den Stock
gefunden und zwischen meinen Zähnen hatte.
Als ich zurückkam,
warst Du nicht mehr da!
In Panik bin ich in
alle Richtungen gelaufen, um Dich zu finden, aber vergebens. Ich wurde immer
schwächer von Tag zu Tag. Ein fremder Mann kam, legte mir ein
Halsband um und nahm mich mit. Bald befand ich mich in
einem Käfig und wartete auf deine Rückkehr, aber du bist nicht
gekommen. Leider wollte mich
niemand anderes mehr mitnehmen, weil ich angeblich zu alt war.
So blieb ich bis zu
meinem Tod im Tierheim.
Und falls ich noch
einmal auf die Erde zurückkommen könnte, ich würde auf Dich
zulaufen, denn ich hatte Dich lieb!
Jährlich werden Hunderte Tiere, speziell während der Urlaubszeit
ausgesetzt!
Menschen, die so etwas tun, sind gewissenlos, weil sie nicht nur
dem Tier Schaden ( Hunger, Durst, Angst, Tod ) zufügen, sondern
auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden,
weil die Tiere, die sich
von ihren Fesseln befreien und auf die Fahrbahn gelangen, wo sie
Unfälle verursachen können. Sollte beobachtet werden,
dass ein Tier ausgesetzt wird, notiert euch bitte das
Autokennzeichen und benachrichtigt die Polizei. Damit diese dann
das Tier in das nächste Tierheim bringt und um diese
Gewissenlose Person anzuzeigen!
Das Aussetzen von
Tieren wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet.
Eine
Strafe die, wie ich finde, noch viel zu Milde ist! Auf jeden
Fall sollten diese Leute unter anderem ein Lebenslanges
Tierhalteverbot bekommen! Was sich der Mensch anmaßt über die
wehrlose Kreatur, Unglaublich! Schauen Sie nicht weg! wenn Tiere ausgesetzt oder misshandelt
werden! Leider ist es gang und gebe, das man Tiere, die man
loswerden möchte, einfach irgendwo aussetzt. Der
bequemste weg. Einfach entsorgen. Ich sage nur: "Wegwerfgesellschaft"
Oder noch schlimmer
wenn die Leute umziehen und das Tier mit dem Argument im
Tierheimen abgeben: wir können es leider nicht in die neue
Wohnung mitnehmen! Dazu fällt mir nichts
mehr ein! Einen größeren Schwachsinn kann man, glaub ich nicht
erzählen! Man hat sich doch das Tier mal geholt und es liebevoll
groß gezogen, oder? Und Plötzlich kann es nicht mehr mit? Das ist für mich
nicht nachvollziehbar. Und Akzeptieren kann ich es erst recht
nicht! Es gibt immer eine Lösung! Dann würde ich die Wohnung gar
nicht nehmen, wenn ich meine Lieblinge nicht mitnehmen dürfte!
Auszug aus dem
Tierschutzgesetz
Für jeden, der in
irgendeiner Form mit Tieren zu tun hat, gilt in der
Bundesrepublik Deutschland das Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998
§ 1
Niemand darf einem
Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügen! Dieser Paragraph bedarf sicherlich keiner weiteren
Erklärung!
§ 2
Wer ein Tier betreut
oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier
seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend Ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
2.
darf die Möglichkeiten des Tieres zu artgemäßer Bewegung
nicht so einschränken, das ihm Schmerzen oder
vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden.
3.
muss über die für
eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügen.
§ 3
Es ist verboten:
1.
ein Gebrechliches,
krankes oder altes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht
behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen
Zweck als zur unverzüglichen Tötung zu veräußern oder zu
erwerben.
2.
ein in Obhut des
Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um
sich seiner zu entledigen oder sich der Halter oder
Betreuerpflicht zu entziehen.
3.
ein gezüchtetes oder
aufgezogenes Tier in der freien Natur auszusetzen oder
anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen
Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet
und an das Klima angepasst ist.

© Stephan Schwarz
Impressum